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Vorschriften und Bedingungen

Toröffnung

08:00 / 22:00

Camping

Check-in: 12:00 / 21:00

Check-out: 8:00 / 12:00

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Maxicaravan

Check-in: 15:00 / 21:00

Check-out: 8:00 / 10:00

Die Maxicaravans stehen Ihnen ab 15:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Bei verspäteter Anreise oder Nichterscheinen bleibt das Mobilheim bis 15:00 Uhr des auf den Buchungsbeginn folgenden Tages verfügbar, sofern keine vorherige Mitteilung erfolgt.

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Die Stellplätze stehen ab 12:00 Uhr zur Verfügung. Bei verspäteter Anreise oder Nichterscheinen bleibt der Stellplatz bis 12:00 Uhr am Tag nach Buchungsbeginn verfügbar, sofern keine vorherige Benachrichtigung erfolgt.

Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise ohne Vorankündigung wird der gesamte gebuchte Zeitraum fällig.

 

BUCHUNGSBEDINGUNGEN

Sie können buchen, indem Sie das Online-Anfrageformular auf der Website ausfüllen und absenden. Es muss vollständig ausgefüllt werden und gilt für Buchungen, die sich auf eine einzelne Familie beziehen.

Die Registrierung der Kundendaten erfolgt auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 31. Dezember 1996 Nr. 675 mit Bestimmungen zum “Schutz von Personen und anderen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“. Der Kunde hat das Recht, die in der Kunst anerkannten Rechte auszuüben. 13 des Gesetzes Nr. 675/1996. Durch das Ausfüllen des Registrierungsformulars und die Annahme dieser Bedingungen erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken einverstanden.​

Sobald der Kunde uns die Annahme des von uns vorgeschlagenen Angebots mitgeteilt hat, wird er zur Bestätigung der Buchung aufgefordert, uns je nach Art der Unterkunft einen bestimmten Betrag zu überweisen:

  • für Maxicaravans: 310,00 € (für jeden gebuchten Maxicaravan), davon 300,00 € als Anzahlung für die Bestätigung und 10,00 € als nicht erstattungsfähige Kosten und Buchungsgebühren.

  • für Stellplätze: 110,00 € (für jeden gebuchten Stellplatz), davon 100,00 € als Anzahlung für die Bestätigung und 10,00 € als nicht erstattungsfähige Buchungsgebühr und -kosten.

  • Die Reservierung ist persönlich und nicht übertragbar. Aus organisatorischen Gründen behält sich die Direktion das Recht vor, die reservierte Unterkunftsnummer durch eine andere mit ähnlichen Merkmalen zu ersetzen.

 

EINLAGEN UND GUTHABEN

Um die Buchung zu bestätigen, ist es notwendig, innerhalb von 3 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 300,00 € zuzüglich 10,00 € nicht erstattungsfähiger Kosten und Buchungsgebühren für die Buchung von Maxicaravans und 100,00 € zuzüglich 10,00 € nicht erstattungsfähiger Kosten zu leisten Spesen und Buchungsgebühren für die Stellplätze. Der Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen vor Anreise fällig.

 

STORNIERUNGEN / STORNIERUNGEN

Anfragen zur Änderung oder Stornierung der Reservierung werden nur durch schriftliche Mitteilung per E-Mail entgegengenommen info@campingsolcio.com. Alle Änderungen an der Buchung unterliegen der Verfügbarkeit und der Genehmigung durch die Geschäftsleitung.

 

STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Bei Stornierungsanfragen für einen Teil oder den gesamten Aufenthalt, die innerhalb von 45 Tagen vor dem voraussichtlichen Ankunftsdatum eingehen, wird die Anzahlung zu 100 % zurückerstattet.

 

Im Falle einer Stornierung der Reservierung werden innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft 50 % der Anzahlung für einen Teil oder den gesamten Aufenthalt zurückerstattet. Bei Stornierungsanfragen, die nach den oben genannten Fristen erfolgen, wird eine Strafe in Höhe des gesamten Betrags der angeforderten Anzahlung erhoben und es erfolgt daher keine Rückerstattung des gezahlten Betrags. Kosten für die Buchungsverwaltung werden in keinem Fall erstattet.

 

AKZEPTANZ

Der Gast oder jede Person, die das Camping betritt, muss sich an der Rezeption mit einem gültigen Lichtbildausweis vorstellen, sowohl für sich selbst als auch für jedes Mitglied seiner Gruppe, zur Erfüllung der gesetzlichen Registrierungspflichten. Registrierten Personen wird ein Identifikationsarmband ausgehändigt, das für die gesamte Dauer des Aufenthalts getragen werden muss.

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Die Direktion behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen unerwünschte oder zu viele Gäste abzulehnen. Das Armband ist persönlich und nicht übertragbar, es muss während des gesamten Aufenthalts getragen werden, ermöglicht eine sofortige Identifizierung des Gastes und vermeidet lästige Kontrollen durch unser Personal, das für Ihre Sicherheit sorgt. Es trägt dazu bei, Missbrauch und das Betreten von Personen ohne Berechtigung zu verhindern, die die von Ihnen bezahlten und ausschließlich für Sie bestimmten Dienstleistungen nutzen.

 

JUGENDLICHE, MINDERJÄHRIGE UND KINDER

Der Zugang zum Camping für Minderjährige ist nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt, die deren gesetzliche Vertreter sind.

Wir bitten Jugendliche, die andere Bedürfnisse und Verhaltensweisen haben und diese in der Regel im Gegensatz zu den eher ruhigen Bedürfnissen der meisten Gäste stehen, ihre Energie außerhalb des Camping auszuleben, niemals während der Ruhezeiten und stets in Maßen. Übermäßigkeiten und Obszönitäten werden nicht toleriert. Wenn die individuellen Verantwortlichkeiten nicht unterscheidbar sind, wird die Ausweisung gegen die gesamte Gruppe verhängt.

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Erwachsene sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, deren Lebhaftigkeit, Erziehung und Bedürfnisse nicht auf Kosten der Ruhe, Sicherheit und Hygiene anderer Gäste gehen dürfen. Außerdem müssen die Jüngsten immer von einem Erwachsenen zu den sanitären Einrichtungen begleitet und beim Baden im See sowie bei der Nutzung von Freizeiteinrichtungen beaufsichtigt werden. Der Gast verpflichtet sich, Schäden, die von Minderjährigen verursacht werden, auch gegenüber Dritten zu ersetzen.

 

MOBILHEIME UND STELLPLÄTZE

Die Vergabe der Mobilheimnummer erfolgt durch die Direktion. Aus organisatorischen Gründen behält sich die Direktion das Recht vor, die Nummer (bei unverändertem Typ) ohne Vorankündigung zu ändern und ein Umzug ohne Genehmigung ist verboten.

 

FAHRZEUGTRANSPORT UND PARKEN

Die Durchfahrt und das Abstellen von Fahrzeugen ist ausschließlich auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz gestattet.

 

ANKÜNFTE UND ABREISE

Anreise: Die Maxicaravans können ab 15.00 Uhr und die Stellplätze ab 12.00 Uhr bezogen werden.

Abreise: Der Kunde ist verpflichtet, die Maxicaravans am Abreisetag bis 10:00 Uhr und die Stellplätze am Abreisetag bis 12:00 Uhr zu räumen.

 

BESUCHE

Zusätzliche Gäste, die nicht zuvor in der Buchung bestätigt wurden, sind gegen Vorlage von Ausweispapieren an der Rezeption gestattet. Im Falle der Einführung nicht registrierter oder illegaler Personen ist der Gast verpflichtet, als Strafe einen Betrag in Höhe des um 50 % erhöhten Übernachtungspreises zu zahlen.

 

REINIGUNG, HYGIENE, ANSTAND UND INFEKTIONSKRANKHEITEN

Aus hygienischen und hygienischen Gründen, um die Vermehrung von Insekten oder Tieren zu verhindern, ist der Kunde aus eigenem und fremdem Interesse dafür verantwortlich, seine Unterkunft oder den belegten Stellplatz sauber und ordentlich zu halten. Die Gäste sind verpflichtet, die sanitären Einrichtungen zivilisiert und korrekt zu nutzen und sie nach Gebrauch in einem Zustand zu hinterlassen, wie man ihn selbst vorfinden möchte.

Jede Infektionskrankheit muss unverzüglich der Direktion gemeldet werden.

 

RUHE

Zu jeder Zeit sollten Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und der Einsatz von Geräten vermieden werden, die die Ruhe der Gäste des Camping stören könnten.

Während der Ruhezeiten (22:00 - 8:00) ist die Nutzung von Sport- und Freizeitanlagen untersagt.

 
HAUSTIERE

Haustiere sind nur im Campingbereich und auf den Stellplätzen erlaubt. Sie sind in der Unterkunft in Mobilheimen nicht gestattet.

 

VERBOTE

Es ist verboten:

  • In den Mobilheimen zu rauchen;

  • Tiere in die Unterkünfte oder allgemein ins Camping zu bringen;

  • Die Verwendung eines Holzkohlegrills;

  • Änderungen am Mobilheim vorzunehmen;

  • In einem Bereich des Camping Feuer zu entzünden;

  • Den Boden zu verändern, Gräben oder Kanäle zu graben, Pfosten oder andere Konstruktionen einzugraben;

  • Wasser zu verschwenden oder unangemessen zu verwenden (z.B. Wasserpistolen, Wasserbomben usw.);

  • Pflanzen oder Einrichtungen zu beschädigen;

  • Autos auf den Straßen des Camping zu fahren; die Unterkünfte sind nicht mit dem eigenen Fahrzeug erreichbar, welches auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden muss;

  • Bäume und Zaungeländer als Halterungen für Seile, Planen usw. zu nutzen, Seile auf Kopfhöhe zu spannen oder alles, was eine potenzielle Gefahr darstellt und den freien Durchgang behindert, zu installieren;

  • Müll ohne Beachtung der Mülltrennung zu entsorgen.

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VERANTWORTUNG, SICHERHEIT, AUFBEWAHRUNG VON AUSRÜSTUNG UND WERTGEGENSTÄNDEN, POST

Jeder Gast ist für die Aufbewahrung seiner persönlichen Gegenstände verantwortlich, da es wie an jedem anderen Ort auch im Camping zu Vorfällen wie Diebstahl, Vandalismus, Beschädigung von Eigentum Dritter, Verlust oder unbeaufsichtigt gelassenen Gegenständen kommen kann. 

 

Die Direktion lehnt jede Haftung für solche Vorfälle ab.

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Gefundene Gegenstände im Camping müssen der Direktion zur gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitung übergeben werden.

Das Betreten des Camping impliziert die Anerkennung und vollständige Einhaltung dieser Regelung, die durch zusätzliche Bestimmungen ergänzt werden kann, die die Direktion für den optimalen Betrieb der Einrichtung für angemessen hält. Das Camping-Personal ist befugt, diese Regeln durchzusetzen und Verstöße der Direktion zu melden. Zuwiderhandelnde werden sofort des Camping verwiesen.

 

Eine Regelung ist von Natur aus einschränkend in Bezug auf die individuelle Freiheit und zielt darauf ab, diese mit der kollektiven Freiheit zu harmonisieren. Ihre allgemeinen Bestimmungen stellen eine voll gerechtfertigte Einschränkung dar, um die besten Voraussetzungen für ein bereicherndes und menschliches Zusammenleben in Bezug auf Bildung, Respekt und gegenseitige Wertschätzung zu schaffen. Wir zählen daher voll auf das Bewusstsein und die Zustimmung unseres geschätzten Gastes, sich diesen bescheidenen Einschränkungen anzupassen, die ihm einen ruhigen und entspannten Aufenthalt ermöglichen und das unangenehme Eingreifen des Personals zur Wiederherstellung der gestörten Ordnung vermeiden.

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